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   BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 55.87   

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BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 55.87 (https://dejure.org/1987,7172)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1987 - 1 WB 55.87 (https://dejure.org/1987,7172)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1987 - 1 WB 55.87 (https://dejure.org/1987,7172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von einer Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes - Erfüllung der Voraussetzungen für die Einstellung als Zeitoffizieranwärter - Erfordernis des Besitzes der Fachhochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.02.1985 - 1 WB 68.84

    Übernahme als Berufsoffizieranwärter

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 55.87
    Soweit für den vorliegenden Fall von Bedeutung, beruht Nr. 502 Abs. 2 ZDv 20/7 ersichtlich auf der sachgerechten Erwägung, daß Bewerbern für die Offizierlaufbahn, die bereits vor Eintritt in die Bundeswehr die Bildungsvoraussetzungen für eine Übernahme in diese Laufbahn erfüllen, regelmäßig zuzumuten ist, sich die erforderliche truppendienstliche Bewährung zum Offizier unmittelbar in der entsprechenden Laufbahn zu verschaffen (BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 - 1 WB 68/84).

    Es ist sachgerecht, deren Chancen nicht dadurch zu vermindern (vgl. Nr. 513 Abs. 2 ZDv 20/7), daß man sie mit solchen Unteroffizieren in Konkurrenz treten läßt, die auf Grund ihrer Vorbildung im Zeitpunkt der Einstellung ohnehin die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes nach § 18 SLV hätten beantragen können (BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 aaO).

    Gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt eine derartige Regelung schon deshalb nicht, weil lediglich Personen mit ungleichen Bildungsvoraussetzungen ungleich behandelt werden (BVerwG Beschluß vom 13. Februar 1985 aaO).

  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 55.87
    Abgesehen davon, daß eine die Ausübung des Ermessens einschränkende bindende Zusage nur dann vorliegt, wenn sie von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (BVerwGE 63, 110, 113) [BVerwG 16.08.1978 - 1 WB 112/78], hat der Kommandeur Panzerbataillon ... dem Antragsteller ausdrücklich eröffnet, über Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 33 SLV keine Aussagen machen zu können.
  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 55.87
    Über das Begehren, den BMVg zu verpflichten, den Antragsteller zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zuzulassen, ist grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]).
  • BVerwG, 07.08.1986 - 1 WB 79.86

    Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes (OffzTrD) - Erfüllung

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 55.87
    Insbesondere ist für den Antrag, wie der Senat wiederholt entschieden hat (zuletzt: BVerwG Beschluß vom 7. August 1986 - 1 WB 79/86 - m.w.H.), der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben.
  • BVerwG, 10.03.1988 - 1 WB 33.88

    Anspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer

    Über einen derartigen Verpflichtungsantrag ist grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (vgl. BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]; BVerwG Beschluß vom 4. November 1987 - 1 WB 55/87).
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